Allgemeine Geschäftsbedingungen | SOCKLY

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der buero_v1 GmbH, Kölner Landstraße 152, Im Hinterhof, 40591 Düsseldorf, Deutschland, Telefon +49 211 97634905, E-Mail hello@buerov1.de, Website www.buerov1.de, im Zusammenhang mit den unter der Marke SOCKLY angebotenen Produkten und Leistungen.

(2) Geschäftsführer der buero_v1 GmbH sind Esref Sarikaya O und Verena Tackenberg-Weber. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97057 eingetragen. USt-IdNr.: DE352623629.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden über SOCKLY nicht geschlossen.

(4) Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die buero_v1 GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte, sofern sie wirksam einbezogen wurden.

§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge

(1) Bei Widersprüchen zwischen Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge: erstens individuelle Vereinbarungen und das vom Kunden angenommene Angebot; zweitens die final freigegebenen Design-, Produkt- und Produktionsunterlagen; drittens ausdrücklich vereinbarte produktspezifische Spezifikationen; viertens diese AGB; fünftens allgemeine Informationen, Preisindikationen und Darstellungen auf Websites oder in Werbemitteln.

(2) Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang. Ergänzungen und Änderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform dokumentiert werden.

§ 3 Website, Konfigurator und Preisindikationen

(1) Darstellungen, Preisrechner, Konfiguratoren, Mengenstaffeln und Preisangaben auf Websites oder in Werbemitteln dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und Preisorientierung. Sie stellen kein verbindliches Angebot der buero_v1 GmbH dar.

(2) Preise und technische Umsetzbarkeit können insbesondere von Sockentyp, Stückzahl, Größenaufteilung, Design, Farbanzahl, Verpackung, Produktionsaufwand, Lieferort, Versandart und weiteren projektspezifischen Anforderungen abhängen. Maßgeblich ist ausschließlich das individuelle Angebot.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

(1) Nach Eingang einer Anfrage kann die buero_v1 GmbH ein individuelles Angebot erstellen. Die Übermittlung kann insbesondere über das eingesetzte Angebots- und Projektmanagementsystem MOCO, per E-Mail oder über einen digitalen Freigabeprozess erfolgen.

(2) Der Kunde kann das Angebot insbesondere über einen digitalen Freigabelink, mittels digitaler Signatur, per E-Mail oder anderweitig eindeutig in Textform annehmen. Mit Zugang der dokumentierten Annahme bei der buero_v1 GmbH kommt der Vertrag zustande, sofern das Angebot nichts Abweichendes bestimmt.

(3) Telefonische Auskünfte, Vorbesprechungen, Kostenschätzungen und sonstige mündliche Aussagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in das angenommene Angebot oder eine sonstige individuelle Vereinbarung aufgenommen wurden.

§ 5 Leistungsumfang und individuelle Gestaltung

(1) SOCKLY-Produkte werden individuell nach dem angenommenen Angebot sowie auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Wünsche, Logos, Farben, Motive, Corporate-Design-Vorgaben und sonstigen Gestaltungsvorgaben entwickelt und hergestellt.

(2) Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, umfasst die Designleistung einen individuellen Erstentwurf und bis zu zwei Korrekturschleifen. Eine Korrekturschleife ist die gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Entwurfsstand.

(3) Zusätzliche Entwürfe, Varianten, nachträgliche Richtungswechsel oder weitere Korrekturschleifen können nach vorheriger Information und Abstimmung nach Aufwand oder zu einem vereinbarten Zusatzpreis berechnet werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Daten, Informationen, Materialien und Entscheidungen vollständig, richtig, in geeigneter Qualität und rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Logos, Marken, Grafiken, Schriften, Designvorgaben, Farbwerte, Größenaufteilungen, Stückzahlen, Verpackungsinformationen, Pflichtangaben, Lieferanschriften und Freigaben.

(2) Der Kunde benennt auf Wunsch eine entscheidungs- und freigabeberechtigte Kontaktperson. Widersprüchliche Rückmeldungen aus der Organisation des Kunden darf die buero_v1 GmbH bis zu einer eindeutigen Klärung zurückstellen.

(3) Durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung verursachte Fristen und Termine verschieben sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.

§ 7 Design- und Produktionsfreigabe

(1) Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde die finalen Gestaltungs- oder Produktionsunterlagen zur Prüfung und Freigabe. Mit der Freigabe bestätigt er insbesondere die Richtigkeit von Logos, Texten, Schreibweisen, Farben, Größen, Motiven, Platzierungen, Verpackungsangaben und sonstigen Gestaltungsmerkmalen.

(2) Nach erteilter Freigabe sind Änderungen nur möglich, soweit sie technisch und organisatorisch noch umgesetzt werden können. Vom Kunden veranlasste Mehrkosten und Terminverschiebungen trägt der Kunde.

(3) Fehler, die bereits in einer vom Kunden freigegebenen Produktionsgrundlage enthalten sind, stellen grundsätzlich keinen von der buero_v1 GmbH zu vertretenden Mangel dar, sofern und soweit die buero_v1 GmbH den Fehler nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine ausdrückliche Prüfpflicht übernommen hat.

§ 8 Visualisierungen, Mock-ups und KI-generierte Inhalte

(1) Auf Websites, in Angeboten, Präsentationen, Social-Media-Inhalten und sonstigen Werbemaßnahmen können Fotografien, Mock-ups, Renderings, computergenerierte Visualisierungen sowie ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erzeugte oder bearbeitete Inhalte verwendet werden.

(2) Solche Darstellungen dienen der Visualisierung von Designideen, Produkten, Einsatzmöglichkeiten, Farben, Verpackungen oder Markenwelten. Sie sind nicht maßstabs-, material-, farb- oder produktionsverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Für die Produktion sind ausschließlich die final vereinbarten und freigegebenen Produktspezifikationen maßgeblich. Aus einer werblichen oder KI-generierten Darstellung können keine Ansprüche auf exakt identische Farbe, Textur, Materialwirkung, Proportion, Motivposition oder sonstige visuelle Eigenschaften hergeleitet werden. Ausdrückliche Beschaffenheitsgarantien bleiben unberührt.

§ 9 Produktionstechnische Abweichungen

(1) Bei gestrickten und sonstigen textilen Individualproduktionen können technisch oder materialbedingt Abweichungen zwischen Visualisierung, Muster und fertigem Produkt auftreten, insbesondere bei Farbwirkung, Garnstruktur, Strickbild, Motivschärfe, Motivpositionierung, Materialstruktur, Größe, Form, Maßen und Proportionen.

(2) Geringfügige, branchenübliche und produktionstechnisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Verwendung und der Gesamteindruck des Designs nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

§ 10 Größen und Maßtoleranzen

(1) Aufgrund der textilen Fertigung können tatsächliche Produktmaße von angegebenen oder vereinbarten Maßen abweichen. Als technisch zulässige Toleranz gilt grundsätzlich eine Abweichung von bis zu ± 1 cm je maßgeblichem Produktmaß, soweit das individuelle Angebot keine abweichende Spezifikation enthält.

(2) Die Toleranz gilt nicht für Abweichungen, die den vereinbarten Gebrauch oder die Passform insgesamt wesentlich beeinträchtigen.

§ 11 Farben und Garnfarben

(1) Die Produktion erfolgt auf Grundlage der verfügbaren und für das Produkt geeigneten Garnfarben. Je nach Produkt und technischer Umsetzbarkeit können standardmäßig bis zu fünf bis sechs Garnfarben pro Design verarbeitet werden. Weitere Farben bedürfen einer technischen Prüfung und können Mehrkosten auslösen.

(2) Pantone-, CMYK-, RGB-, HEX- oder sonstige Farbangaben dienen als Referenz für eine möglichst genaue Farbauswahl. Eine vollständig identische Übertragung digitaler Bildschirmfarben oder gedruckter Referenzen auf Garn kann wegen unterschiedlicher Materialien, Garnchargen, Herstellungsverfahren, Oberflächen, Lichtverhältnisse und Farbräume nicht garantiert werden. Maßgeblich ist die für die Produktion bestätigte Garnfarbe.

§ 12 Produktionsbeginn

(1) Die Produktion beginnt grundsätzlich erst, wenn das Angebot verbindlich angenommen, die finale Design- und Produktionsfreigabe erteilt, alle erforderlichen Produktionsdaten vollständig übermittelt und die vereinbarte Voraus- oder Anzahlung eingegangen ist.

(2) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, verschieben sich Produktions- und Lieferzeiten angemessen. Ein vorzeitiger Produktionsbeginn bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 13 Preise, Import, Versand und Auslandslieferungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Bei einer Lieferadresse innerhalb Deutschlands organisiert die buero_v1 GmbH die internationale Beschaffung sowie die Import- und Zollabwicklung. Ob und in welchem Umfang die hiermit verbundenen Kosten, einschließlich Versand, im Preis enthalten sind, richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Angebot.

(3) Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands fallen, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, Versand- und Transportkosten sowie Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Gebühren, Dokumentationskosten und sonstige landesspezifische Kosten zusätzlich an und sind vom Kunden zu tragen.

(4) Ändert der Kunde nach Vertragsschluss Lieferort, Versandart oder sonstige versandrelevante Vorgaben, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.

§ 14 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Bestellungen bis einschließlich 2.500 Paar ist grundsätzlich der vollständige Rechnungsbetrag vor Produktionsbeginn fällig.

(2) Bei Bestellungen von mehr als 2.500 Paar sind grundsätzlich 50 % des Rechnungsbetrags bei Auftragserteilung und die verbleibenden 50 % vor Auslieferung beziehungsweise Versand der Ware fällig.

(3) Abweichende Zahlungsbedingungen können im Angebot oder anderweitig individuell vereinbart werden. Die buero_v1 GmbH darf bei nach Vertragsschluss erkennbaren begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden noch ausstehende Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheit abhängig machen, soweit ihr die Leistung andernfalls unzumutbar ist.

§ 15 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die buero_v1 GmbH zusätzlich die Verzugspauschale von 40 Euro und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen; die Pauschale wird auf einen geschuldeten Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

(3) Die buero_v1 GmbH kann weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 16 Produktions- und Lieferzeiten; Express

(1) Soweit kein verbindlicher Liefer- oder Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde, sind Angaben zu Produktions- und Lieferzeiten unverbindliche Richtwerte. Der übliche Richtwert beträgt etwa vier bis sechs Wochen ab vollständiger Produktionsfreigabe und Eingang der vereinbarten Zahlung.

(2) Die tatsächliche Dauer kann insbesondere von Bestellmenge, Produktart, Designkomplexität, Materialverfügbarkeit, Produktionsauslastung, Versandweg, Zollabwicklung und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden abhängen.

(3) Expressproduktion oder Expressversand sind nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung möglich. Hierfür kann ein Aufpreis berechnet werden. Eine Expresszusage ist nur verbindlich, wenn der betreffende Termin ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.

§ 17 Höhere Gewalt, Zoll und Lieferkette

(1) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel, Produktionsausfälle, Transportstörungen, Hafen- oder Zollverzögerungen sowie erhebliche Störungen internationaler Lieferketten, befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Störung von ihrer Leistungspflicht.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über die Störung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen. Fristen verlängern sich angemessen. Die Parteien stimmen zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen ab.

(3) Dauert die Störung länger als acht Wochen an oder ist die Leistung dauerhaft unmöglich, kann jede Partei den betroffenen, noch nicht erfüllten Vertragsteil in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich projektbezogen entstandene, nicht vermeidbare Kosten sind nach den gesetzlichen Regeln abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 18 Teillieferungen

(1) Die buero_v1 GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, wenn sie für den Kunden sinnvoll nutzbar sind, die Restlieferung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

(2) Zusätzliche Versandkosten infolge einer von der buero_v1 GmbH veranlassten Teillieferung werden dem Kunden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder der Kunde die Teillieferung verlangt hat.

§ 19 Mehr- und Minderlieferungen

(1) Bei Individualproduktionen sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu ± 5 % der vereinbarten Menge zulässig, soweit das individuelle Angebot nichts Abweichendes bestimmt.

(2) Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge auf Grundlage des vereinbarten Stückpreises. Bei vereinbarten festen Gesamtpreisen erfolgt die Anpassung entsprechend dem zugrunde liegenden Stückpreis oder, falls ein solcher nicht ausgewiesen ist, anteilig.

§ 20 Freiwillige Stornierung vor Produktionsbeginn

(1) Unbeschadet gesetzlicher Rechte räumt die buero_v1 GmbH dem Kunden freiwillig die Möglichkeit ein, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss zu stornieren, sofern die Produktion noch nicht begonnen hat. Die Stornierung ist in Textform zu erklären.

(2) Im Fall einer wirksamen Stornierung wird ein pauschalierter Aufwendungs- und Schadensersatz von 310 Euro netto zuzüglich bereits angefallener, nicht mehr stornierbarer Fremdkosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. Der buero_v1 GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens oder Aufwands vorbehalten.

(3) Nach Produktionsbeginn oder nach Ablauf der 14-Tage-Frist ist eine Stornierung nur mit Zustimmung der buero_v1 GmbH möglich. Die Abrechnung richtet sich dann nach den bereits erbrachten Leistungen, eingegangenen Verpflichtungen und sonstigen gesetzlichen Ansprüchen.

§ 21 Annahmeverzug und unterbliebene Mitwirkung

(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkung oder verzögert sich die Lieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann die buero_v1 GmbH Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und Schäden verlangen.

(2) Die buero_v1 GmbH darf die Ware nach vorheriger Mitteilung auf Kosten und Gefahr des Kunden angemessen einlagern oder durch einen Dritten einlagern lassen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 22 Muster

(1) Verfügbare Standard- oder Referenzmuster können, solange der Vorrat reicht, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Muster, eine bestimmte Ausführung oder dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

(2) Muster dienen der Orientierung zu Material, Verarbeitung und grundsätzlicher Produktqualität. Sie sind nur dann verbindliche Beschaffenheitsmuster, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Produktionsbedingte Abweichungen nach diesen AGB bleiben auch bei Vorlage eines Musters möglich.

§ 23 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Lieferort und Versandart richten sich nach dem Angebot. Ist Versendung vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung gegen übliche Transportrisiken versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden soll der Kunde beim Transportdienstleister dokumentieren und der buero_v1 GmbH unverzüglich mitteilen; zwingende Rechte bleiben unberührt.

§ 24 Untersuchung und Mängelrüge

(1) Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(2) Mängelanzeigen sollen in Textform erfolgen und Art, Umfang und betroffene Menge des Mangels möglichst konkret beschreiben; aussagekräftige Fotos oder sonstige Nachweise sind beizufügen, soweit zumutbar. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

§ 25 Mängelrechte und Nacherfüllung

(1) Bei einem berechtigten Mangel leistet die buero_v1 GmbH innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung. Sie kann, soweit für den Kunden zumutbar und gesetzlich zulässig, zwischen Nachbesserung und Nachlieferung wählen.

(2) Ist eine Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich, unverhältnismäßig oder für beide Parteien wirtschaftlich nicht sinnvoll, können die Parteien stattdessen eine angemessene Gutschrift oder Minderung vereinbaren.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie berechtigt verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Keine Mängelrechte bestehen insbesondere für freigegebene Fehler, zulässige Toleranzen, ungeeignete Kundenvorgaben oder unsachgemäße Behandlung nach Gefahrübergang, soweit die buero_v1 GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 26 Keine Garantie für Marketing- oder Vertriebserfolg

(1) Die buero_v1 GmbH schuldet die vereinbarten Design-, Produktions- und Lieferleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, kommunikativen oder vertrieblichen Erfolg der Produkte oder einer Kampagne.

(2) Prognosen, Erfahrungswerte und konzeptionelle Empfehlungen sind keine Erfolgsgarantien, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie in Textform übernommen wurde.

§ 27 Kundendaten, Logos und Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert, über alle für die vertragsgemäße Nutzung seiner Inhalte erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Befugnisse zu verfügen. Dies gilt insbesondere für Logos, Marken, Namen, Motive, Fotos, Grafiken, Schriften, Texte, Designs, Personenabbildungen sowie KI-generierte oder KI-bearbeitete Assets.

(2) Der Kunde räumt der buero_v1 GmbH die für Vertragsdurchführung, Herstellung, Qualitätssicherung und die nach § 35 zulässige Referenznutzung erforderlichen, zweckbeschränkten Nutzungsrechte ein.

(3) Der Kunde stellt die buero_v1 GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter aus der vertragsgemäßen Nutzung seiner Inhalte frei und ersetzt notwendige Rechtsverteidigungskosten. Dies gilt nicht, soweit die buero_v1 GmbH die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Parteien informieren und unterstützen einander bei geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich.

§ 28 Designrechte und offene Dateien

(1) Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an von der buero_v1 GmbH geschaffenen Entwürfen, Gestaltungsprinzipien, Präsentationen, Arbeitsdateien, Vorlagen, Mock-ups und Produktionsunterlagen verbleiben bei der buero_v1 GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am final freigegebenen Design, insbesondere zur Nutzung und Bewerbung der hergestellten Produkte. Umfang, Exklusivität, Gebiet und Dauer richten sich vorrangig nach dem Angebot; ohne besondere Regelung wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, auf den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

(3) Offene, editierbare oder produktionstechnische Dateien sind nicht geschuldet. Ihre Herausgabe und weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Nicht ausgewählte Entwürfe und Zwischenstände dürfen ohne Zustimmung der buero_v1 GmbH nicht genutzt oder weitergegeben werden.

§ 29 Packaging und Pflichtangaben

(1) Bei kundenindividuellen Banderolen, Boxen, Etiketten oder sonstigen Verpackungen stellt der Kunde alle Inhalte und Pflichtangaben rechtzeitig bereit und prüft sie vor Freigabe auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Sprache und rechtliche Zulässigkeit im vorgesehenen Vertriebsgebiet.

(2) Eine gestalterische oder technische Umsetzung durch die buero_v1 GmbH umfasst keine rechtliche Prüfung von Kennzeichnungs-, Informations-, Werbe-, Marken-, Verpackungs-, Umwelt- oder sonstigen Verkehrsfähigkeitsanforderungen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

(3) Die buero_v1 GmbH bleibt für von ihr ausdrücklich übernommene oder gesetzlich zwingend zugewiesene Pflichten verantwortlich.

§ 30 Wiederverkauf und Textilkennzeichnung

(1) Beabsichtigt der Kunde den Weiterverkauf oder die Abgabe der Produkte an Dritte, ist er für die Einhaltung der auf seine Tätigkeit und den Zielmarkt anwendbaren produkt-, wettbewerbs-, verbraucherschutz-, steuer- und kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben verantwortlich, soweit diese Verantwortung nicht zwingend einem anderen Wirtschaftsakteur zugewiesen ist.

(2) Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass Angaben zur Textilfaserzusammensetzung und gegebenenfalls zu nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs nach den jeweils anwendbaren Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, korrekt, sichtbar und in der vorgeschriebenen Sprache bereitgestellt werden.

(3) Die buero_v1 GmbH stellt dem Kunden die ihr vorliegenden produktbezogenen Informationen zur Verfügung. Der Kunde hat diese für sein konkretes Vertriebsmodell und Zielland eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 31 OEKO-TEX-Hinweise

(1) Hinweise auf OEKO-TEX oder vergleichbare Standards beziehen sich ausschließlich auf das jeweils benannte, zum maßgeblichen Zeitpunkt gültige Zertifikat des Herstellers und dessen sachlichen, räumlichen und produktbezogenen Geltungsbereich.

(2) Eine eigenständige Zertifizierung der buero_v1 GmbH oder jedes einzelnen Endprodukts wird damit nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot bestätigt ist. Der Kunde darf Zertifikatsangaben nur im tatsächlich gedeckten Umfang verwenden.

§ 32 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der buero_v1 GmbH.

(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Eine Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bleibt zulässig, sofern der Kunde nicht in Zahlungsverzug ist; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 33 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 34 Haftung

(1) Die buero_v1 GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der buero_v1 GmbH.

(4) Die Haftungsregelungen lassen die Verteilung der Beweislast nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.

§ 35 Referenz- und Eigenwerbungsnutzung

(1) Die buero_v1 GmbH ist berechtigt, für SOCKLY produzierte Produkte, freigegebene Designs, Verpackungen und sonstige Projektergebnisse nach Durchführung oder Veröffentlichung des jeweiligen Projekts im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(2) Dies umfasst insbesondere Website, Social Media, Portfolio, Präsentationen, Messen, Printmedien, Direktmailings, Mustermappen, Sales-Unterlagen, Newsletter sowie PR- und Pressearbeit und vergleichbare Eigenwerbungsmaßnahmen.

(3) Die Nutzung kann in fotografischer, filmischer, animierter, digital bearbeiteter oder KI-unterstützt erzeugter Form erfolgen, soweit das Kundenprojekt nicht irreführend verändert und dem Kunden keine Aussage zugeschrieben wird, die er nicht getroffen hat.

(4) Ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete, noch nicht veröffentlichte oder einem vereinbarten Embargo unterliegende Projekte werden erst nach Freigabe oder Ablauf des vereinbarten Veröffentlichungszeitpunkts genutzt. Gesetzliche Rechte Dritter und berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden sind zu beachten. Abweichende projektspezifische Vereinbarungen gehen vor.

§ 36 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische, kreative und organisatorische Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrages.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; soweit zulässig, ist die andere Partei vorab zu informieren.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertrages; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange fort, wie die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses vorliegen.

§ 37 Datenschutz und Marketingkommunikation

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und den ergänzenden Informationen in der Datenschutzerklärung der buero_v1 GmbH verarbeitet.

(2) Aus einer Anfrage, Angebotsannahme oder sonstigen Geschäftsbeziehung folgt keine automatische Einwilligung in E-Mail-, SMS-, Telefon-, Social-Media- oder sonstige elektronische Werbung. Marketingkommunikation erfolgt nur auf einer jeweils zulässigen Rechtsgrundlage und unter Beachtung bestehender Widerspruchs- und Widerrufsrechte.

(3) Die in § 35 geregelte Nutzung von Projektergebnissen zur Eigenwerbung ist von der Verarbeitung geschäftlicher Kontaktdaten für Direktwerbung zu unterscheiden.

§ 38 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düsseldorf. Die buero_v1 GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 39 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden und der Vorrang der Individualvereinbarung bleiben unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.

Stand: August 2026

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